Gehaltskürzungen für Hausärzte vor dem Verfassungsgericht
Laut İHA-Nachrichten wurden die Änderungen der Vertrags- und Zahlungsverordnung für Hausarztmedizin, die öffentlich als „Sigma-Formel-Verordnung“ bekannt sind und am 1. November 2024 in Kraft treten, dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
In der Klage der Gewerkschaft Hekimsen wurde die Aufhebung der betreffenden Verordnung mit der Begründung beantragt, sie sei rechtswidrig und verfassungswidrig.
„VIELE ARTIKEL SIND VERFASSUNGSWIDERSPRECHEND“Nach Hekimsens Antrag entschied der Staatsrat, der den Fall verhandelte, dass mehrere Artikel der Verordnung gegen die Verfassung verstießen, und verwies den Fall an das Verfassungsgericht. Die an das Gericht verwiesenen Artikel betreffen Abzüge und Strafen, die Hausärzten und Angehörigen von Gesundheitsberufen aufgrund von Umständen auferlegt werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Zu den wichtigsten Punkten in Hekimsens Einspruch gehören die Nichtverlängerung von Verträgen wegen Nichterreichens von Screening- und Überwachungszielen; die Kündigung eines Arztvertrags durch eine Verwaltungsentscheidung nach einem Disziplinarverfahren; Gehaltskürzungen für Patienten, die sich weigern, einen Arzt aufzusuchen; Lohnkürzungen aufgrund versäumter Schichten; externe Faktoren wie die Wahl anderer Gesundheitseinrichtungen durch Patienten, die Leistungsprämien reduzieren; und der Einfluss subjektiver Kriterien wie Patientenzufriedenheit und rationaler Medikamenteneinnahme auf den Lohn. Zu den Berufungsgründen gehören auch Kürzungen für Familiengesundheitshelfer aufgrund von Kriterien wie Schichtstunden, Patientenzufriedenheit und Überweisungsraten.
Gegen das Gesundheitsministerium wurde Klage eingereicht, mit der Bitte um einen Antrag an das Verfassungsgericht. Als Begründung wurde angeführt, dass es einigen Ermächtigungsbestimmungen im Familienmedizingesetz Nr. 5258 und im Gesetz Nr. 209 an rechtlicher Klarheit mangele.
Der Staatsrat erklärte, dass die den betreffenden Verordnungen zugrunde liegenden Rechtsvorschriften möglicherweise verfassungswidrig seien und das Verfassungsgericht zunächst über deren Aufhebung entscheiden müsse. Er betonte daher, dass über Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung oder Aufhebung auf Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichts entschieden werde.
*Die Bilder der Nachrichten wurden von İHA bereitgestellt.
Habertürk