Bedingungen und Fälligkeitsnummer zur Umschuldung von Kredit- und Kartenschulden: Wann und wie erfolgt die Umschuldung von Kreditkarten und Verbraucherkrediten bei BRSA?


Interessierte müssen ihre Kreditkarten- oder Konsumentenkreditschulden innerhalb von drei Monaten umstrukturieren, wie im Juli angekündigt. Mit der Regelung hat die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) den Höchstzinssatz für Kreditkartenumstrukturierungen auf 3,11 Prozent festgelegt. Individuelle Kreditkarten- und Konsumentenkreditschulden können innerhalb von 48 Monaten umstrukturiert werden.

Von der Regelung profitieren können private Kreditkartenkunden, die aufgrund einer Umstrukturierung ihre laufenden Schulden teilweise oder ganz nicht begleichen können, Konsumentenkreditkunden, deren Tilgungs- und/oder Zinszahlungen verspätet sind, sowie private Kreditkarten- und Konsumentenkreditkunden, die bereits eine Umstrukturierung durchlaufen haben.

Dank der von der BRSA eingeführten Regelung sind Umschuldungen nicht nur für Kreditkarteninhaber möglich, deren Mindestzahlungen nicht geleistet wurden, sondern auch für einzelne Karten, deren ausstehende Salden teilweise oder vollständig nicht beglichen wurden. Die Überfälligkeitsfrist für Konsumentenkredite wurde von „über 30 Tage“ auf „jede überfällige Zahlung“ geändert. Der Umfang der Umschuldung sowohl für Kreditkarten als auch für Konsumentenkredite hat sich geändert. Der Schuldenstand zum Zeitpunkt der Umschuldung bildet nun die Grundlage. Auch Kredite, die vor dem Entscheidungstermin umgeschuldet wurden, sind für eine Umschuldung berechtigt, auch wenn sie nicht überfällig sind.

Bei einer Umschuldung genügt es, einen Antrag bei der Bank zu stellen, bei der die betreffenden Schulden beglichen sind.
ntv