Republik Türkei, RIZE, 3. Zivilgericht erster Instanz, Ankündigung der Enteignung

In Übereinstimmung mit der vorläufigen Entscheidung im Verfahren zur Bestimmung und Registrierung des Enteignungspreises, das vom klagenden Staatlichen Wasserbauwerk bei unserem Gericht eingereicht wurde; mit dieser bei unserem Gericht eingereichten Klage wurde entschieden, dass die auf die Namen der unten aufgeführten Eigentümer eingetragenen Immobilien zugunsten der klagenden Verwaltung enteignet werden; die Schätzwerte der Immobilien wurden von der gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 4650 in der geänderten Fassung eingerichteten Bewertungskommission ermittelt; gemäß demselben Artikel konnte mit den Beklagten keine Einigung bezüglich der Übertragung der Immobilien an die Verwaltung erzielt werden; daher wurde von der Verwaltung, die die Enteignung durchgeführt hat, gemäß Artikel 10 des Gesetzes Nr. 2942 bei unserem Gericht Klage auf Bestimmung und Registrierung des Enteignungspreises der Immobilien eingereicht. 1. Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Ankündigung in der Zeitung kann bei den Verwaltungsgerichten Klage auf Aufhebung des Enteignungsverfahrens und bei den ordentlichen Gerichten Klage auf Korrektur wesentlicher Fehler eingereicht werden. 2. In den einzureichenden Klagen richtet sich die Feindseligkeit gegen die klagende Verwaltung. 3. Wenn diejenigen, die bei den Verwaltungsgerichten Klage auf Aufhebung des Enteignungsverfahrens einreichen, nicht nachweisen, dass sie innerhalb der in Artikel 14 des Enteignungsgesetzes festgelegten Frist Klage eingereicht und eine Entscheidung zur Aussetzung der Vollstreckung erhalten haben, wird das Enteignungsverfahren abgeschlossen und das unbewegliche Vermögen wird auf der Grundlage des vom Gericht festgelegten Enteignungspreises auf den Namen der enteignenden Verwaltung registriert.
4-Die vom Gericht festgelegte Enteignungsgebühr wird im Namen der rechtmäßigen Eigentümer bei der Vakıflar Bankası Rize Branch hinterlegt.
5- Die Einreichung von Einwänden bei unserem Gericht sowie die unserem Gericht auf der Grundlage des Anhörungstermins vorzulegenden Dokumente und Informationen werden gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 2942 in der durch Gesetz Nr. 4650 geänderten Fassung bekannt gegeben. 10.07.2025ahaber