REPUBLIK TÜRKEI KONYA 7. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ

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2023/125 IST DIE HAUPTANKÜNDIGUNG
Unser Gericht hat in seiner Aktennummer 2023/125 eine Klage bezüglich der Registrierung des unbeweglichen Eigentums mit der Nummer 32710 Block, 2 Parzellen (neue Parzellen 3 und 4) im Namen der Gemeinde Karatay als Gegenleistung für die Festsetzung der Enteignungsgebühr durch das Gericht und seiner Registrierung im Namen der Gemeinde Karatay als Gegenleistung für die Vorauszahlung eingereicht. In der Anhörung vom 15.01.2025 wurde entschieden, den Eigentumsanteilseintrag des unbeweglichen Eigentums mit der Nummer 32710 Block, 2 Parzellen (neue Parzellen 3 und 4) im Namen der Beklagten zu löschen und diesen unbeweglichen Anteilseintrag im Namen der Klägerin, Gemeinde Karatay, frei von allen Belastungen zu registrieren. Die Enteignungsgebühr betrug insgesamt 3.549.418,90 TL. Der Antrag des Anwalts des Klägers vom 11.04.2025 und die Bekanntmachung der Berufung gegen diese Entscheidung. TC-ID-Nummer 364***562, datiert 1960. Sie wird Orhan Urgun hiermit durch Bekanntmachung anstelle der Bekanntmachung mitgeteilt, die 15 Tage nach dem Bekanntmachungsdatum als zugestellt gilt.
Pressenummer: ILN02262416 #ilan.gov.tr
ahaber