REPUBLIK TÜRKEI REYHANLI 3. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ

ZUSAMMENFASSUNG DES URTEILS AKTENNUMMER : 2023/359 Hauptentscheidungsnr .: 2024/403 C.SAV. GRUNDLAGE NR .: 2023/1603 BEKLAGTER : MEHMED EL RAYYE, Sohn von SÜLEYMAN und EMMUN, geboren am 01.03.1968 in IDLİP, Nachbarschaft/Dorf, Bandnr.: , Familienseriennummer: , Seriennummer: im Bevölkerungsregister eingetragen. STRAFRECHT : Diebstahl durch Abschließen trotz Verlassen an einem für jedermann zugänglichen Ort, Verletzung der Immunität des Arbeitsplatzes, Sachbeschädigung DATUM DES STRAFRECHTS : 03.12.2022 ANWENDBARES RECHT ART. : Türkisches Strafgesetzbuch 116/2, 151/1, 142/2.h.1 HÖHE DER VERFÜGBAREN STRAFE : FREISPRUCH DATUM DER ENTSCHEIDUNG : 17.10.2024 In der von unserem Gericht in der Akte mit den oben aufgeführten Haupt-/Entscheidungsnummern eingereichten öffentlichen Klage gegen den Angeklagten Mehmed EL RAYYE wegen der Straftaten Diebstahl, Verletzung der Immunität am Arbeitsplatz, Sachbeschädigung durch Hinterlassen an einem für jedermann zugänglichen Ort, Verletzung der Immunität am Arbeitsplatz, Sachbeschädigung konnte die begründete Entscheidung als Ergebnis der Verhandlung nicht zugestellt werden, da die vom Angeklagten, dessen Identität oben aufgeführt ist, angegebene Adresse nicht ausreichend ist und als Ergebnis der durchgeführten Adresssuche keine für eine Zustellung geeignete offene Adresse ermittelt werden konnte und da davon ausgegangen wurde, dass seine Adresse unbekannt ist, lautet die Zusammenfassung des Urteils gemäß den Artikeln 28, 29 und den folgenden des Zustellungsgesetzes Nr. 7201 BEKANNTMACHUNG: Innerhalb von 15 Tagen ab Bekanntgabe des Urteils wird hiermit erklärt, dass das Gericht beim Regionalgericht Adana Berufung einlegen kann, indem es gemäß Artikel 273 CMK innerhalb von 2 Wochen ab dem Datum der Bekanntgabe einen schriftlichen Antrag bei unserem Gericht oder beim Strafgericht erster Instanz an einem anderen Ort stellt oder eine Erklärung gegenüber dem Gerichtsschreiber abgibt, sofern diese im Protokoll vermerkt wird; andernfalls wird das Urteil rechtskräftig. 09.09.2025
Pressenummer: ILN02293381 #ilan.gov.tr
ahaber