Staatsanwaltschaft klagte Flugbegleiterin wegen Geldwäsche und unerlaubter Bereicherung an: Wie viel Geld darf jemand, der für eine Fluggesellschaft arbeitet, ins Land bringen?

Das kolumbianische Gesetz ist eindeutig: Keine Person, einschließlich Flugpersonal, darf mehr als 10.000 Dollar in bar in das Land einführen, ohne dies der Nationalen Steuer- und Zollbehörde (DIAN) zu melden.
Das Überschreiten dieser Grenze ohne vorherige Ankündigung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie der Fall der Flugbegleiterin Ada Paola Baracaldo zeigt, gegen die die Generalstaatsanwaltschaft wegen angeblicher Geldwäsche Anklage erhebt.
Baracaldo, die für eine bekannte Fluggesellschaft arbeitete, wurde von der Anti-Geldwäsche-Behörde angeklagt, nachdem die Behörden herausgefunden hatten, dass sie zwischen März und April 2015 auf drei internationalen Flügen angeblich Bargeld im Wert von rund 60.000 Dollar nach Kolumbien geschmuggelt hatte. Den Ermittlungen zufolge nutzte sie angeblich ihre Rolle als Besatzungsmitglied, um das Geld zu transportieren, ohne von den Einwanderungs- und Zollkontrollen entdeckt zu werden.

Ada Paola Baracaldo, eine Flugbegleiterin, die strafrechtlich verfolgt wurde. Foto: Staatsanwaltschaft
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft während der Anklageerhebung ereignete sich eine der verdächtigen Reisen zwischen dem 24. und 26. März 2015. Während dieser Reise erhielt die Assistentin angeblich 20.000 Dollar in Mexiko und brachte sie nach Bogotá, um sie einem mutmaßlichen Verbindungsmann eines Geldwäschenetzwerks zu übergeben. Eine Woche später holten sie und ein Mann, vermutlich ihr Partner, jeweils weitere 20.000 Dollar in einer Wechselstube an einem mexikanischen Flughafen ab. Schließlich koordinierte Baracaldo am 6. April desselben Jahres angeblich die Abholung weiteren Geldes in New York, ebenfalls mit Ziel Kolumbien.
Abhörmaßnahmen der Staatsanwaltschaft waren entscheidend für die Feststellung, dass das Geld tatsächlich ins Land gelangt war. „Später bestätigte Ada Paola Baracaldo telefonisch, dass sowohl sie als auch ihr Partner die jeweils 20.000 Dollar mitgebracht hatten“, erklärte die Staatsanwältin bei der Anhörung.
Die Flugbegleiterin bekannte sich zu den Vorwürfen der Geldwäsche und unrechtmäßigen Bereicherung schuldig und wird auf freiem Fuß vor Gericht gestellt. Ihr Fall wirft jedoch erneut Fragen über die gesetzlichen Beschränkungen für die Einfuhr von Bargeld ins Land auf, insbesondere für Personen, die häufig reisen können.

Die DIAN-Bestimmungen legen eindeutig fest, wie viel Geld eine Person ins Land einführen darf. Foto: Google Maps
Das DIAN legt fest, dass jeder, der mehr als 10.000 US-Dollar (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) ein- oder ausführt, dies ausdrücklich auf dem Formular 530 (Bargelderklärung) deklarieren muss. Diese Pflicht gilt für Staatsbürger, Ausländer, Touristen und natürlich auch für das Personal kommerzieller oder privater Flüge. Andernfalls können Straftaten wie Geldwäsche, Devisenschmuggel oder unrechtmäßige Bereicherung begangen werden.
Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass große Geldsummen außerhalb des formellen Finanzsystems zirkulieren, was die Rückverfolgung ihrer Herkunft erschwert und Aktivitäten wie Drogenhandel, Steuerhinterziehung und Geldwäsche erleichtert.
Auch wenn manche denken, dass Besatzungsmitglieder eine Ausnahmeregelung haben, gilt das Gesetz in Wahrheit für alle gleichermaßen. Schon das Einbringen von Mengen über dem zulässigen Grenzwert ohne Meldung ist strafbar.
Der Fall von Ada Paola Baracaldo ist kein Einzelfall, aber einer der jüngsten, der zeigt, wie der Status einer Flugbegleiterin missbraucht werden kann, um Kontrollen zu umgehen und Finanzkriminalität zu fördern. Die Ermittlungen dauern an, und die Behörden betonen, dass der Transport großer Mengen nicht deklarierten Bargelds schwerwiegende Folgen haben kann, unabhängig davon, wer es tut oder woher der Flug kommt.
Umwelt- und Gesundheitsjournalist
eltiempo