Öffnungszeiten an Heiligabend 2025: Bis wann kann ich einkaufen?

Der Endspurt vor Weihnachten ist für viele besonders hektisch: Zutaten für das Festtagsmenü, Geschenkpapier oder gar ein fehlendes Geschenk – oft steht am 24. Dezember noch ein letzter schneller Einkauf an. Obwohl Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag ist, gelten besondere Öffnungsregeln. Was geöffnet hat, wo es Ausnahmen gibt und bis wann Sie in Ihrem Bundesland tatsächlich noch einkaufen können, lesen Sie hier im Überblick.

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Auch wenn der 24. Dezember kein gesetzlicher Feiertag ist, legt jedes Bundesland eigene Regeln für die Ladenöffnung fest. Grundsätzlich gilt fast überall:
- Geschäfte müssen an Heiligabend um 14 Uhr schließen.
- Innerhalb dieser Vorgabe können Händler ihre tatsächlichen Öffnungszeiten jedoch selbst bestimmen.
Für den Last-Minute-Einkauf bleibt damit nur der Vormittag – am Nachmittag sind die Läden bereits geschlossen. Der Hintergrund: Heiligabend gilt trotz Werktag als „stiller Tag“ und unterliegt besonderen Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Bundesland | 23.12.2025 (Dienstag) | 24.12.2025 (Heiligabend, Mittwoch) | 25.12. (1. Feiertag, Donnerstag) | 26.12. (2. Feiertag, Freitag) |
|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Bayern | 6–20 Uhr | 6–14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Berlin | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Brandenburg | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Bremen | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Hamburg | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Hessen | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Mecklenburg-Vorpommern | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Niedersachsen | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Nordrhein-Westfalen | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Rheinland-Pfalz | 6–22 Uhr | 6–14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Saarland | 6–20 Uhr | 6–14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Sachsen | 6–22 Uhr | 6–14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Sachsen-Anhalt | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Schleswig-Holstein | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Thüringen | 0–24 Uhr | bis 14 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Eine Öffnung nach 14 Uhr ist – abgesehen von wenigen Sonderstandorten – bundesweit nicht erlaubt.
Für Verkaufsstellen an Orten mit starkem Reiseverkehr – etwa Flughäfen, Bahnhöfen oder Tankstellen – gelten an Heiligabend besondere Öffnungsregelungen.
An Flughäfen gelten an Heiligabend erweiterte Öffnungszeiten. Viele Shops dürfen bis 17 Uhr öffnen. Grundlage ist die Sonderregelung für Verkaufsstellen, die der Versorgung von Reisenden dienen. Neben klassischem Reisebedarf (Snacks, Getränke, Zeitschriften) sind – je nach Bundesland – auch Alltagswaren und kleine Geschenkartikel erlaubt.
Auch Verkaufsstellen an Personenbahnhöfen dürfen an Heiligabend länger geöffnet haben, in der Regel ebenfalls bis 17 Uhr.
Tankstellen dürfen bundesweit an Heiligabend ganztägig geöffnet bleiben. Die tatsächlichen Öffnungszeiten variieren je nach Betreiber. Üblicherweise bieten Tankstellenshops eine Auswahl an:
- Lebensmitteln
- Getränken
- Snacks
- einfachen Haushaltswaren
Damit bleiben Tankstellen eine der wenigen verlässlichen Anlaufstellen für kurzfristige Einkäufe am späten Nachmittag.
Bäckereien dürfen an Heiligabend bis 14 Uhr öffnen – bundesweit einheitlich, sofern der 24. Dezember auf einen Werktag fällt (wie im Jahr 2025).
Regeln für die Feiertage selbst:
- 1. Weihnachtstag (25. Dezember): Bäckereien dürfen maximal fünf Stunden öffnen, viele Betriebe bleiben dennoch geschlossen.
- 2. Weihnachtstag (26. Dezember): Der Verkauf von Backwaren ist grundsätzlich verboten.
Wer Brötchen oder Kuchen benötigt, sollte daher bereits am 24. Dezember einkaufen.
Die Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember sind bundesweit gesetzliche Feiertage. Entsprechend gelten strenge Regelungen für den Handel und öffentliche Veranstaltungen.
- Geschäfte: Alle Einzelhandelsgeschäfte bleiben an beiden Tagen geschlossen – von Supermärkten über Modegeschäfte bis hin zu Einkaufszentren.
- Veranstaltungen: Auch für Märkte, Rahmenprogramme und öffentliche Events gelten Einschränkungen, um Gottesdienste nicht zu stören. Viele Veranstaltungen sind daher nur eingeschränkt erlaubt oder vollständig untersagt.
Zulässige Ausnahmen gelten für Geschäfte oder Dienste, die der Grundversorgung dienen. Dazu gehören:
- Notdienste, z. B. ärztliche Bereitschaften
- Tankstellen, die wie an anderen Feiertagen geöffnet sein dürfen
- Shops an Flughäfen und Bahnhöfen zur Versorgung von Reisenden
- Apotheken im Notdienst, die die medizinische Versorgung sicherstellen
rnd



