Sechs PIP-Änderungen, die Sie dem DWP nicht melden müssen

Die Personal Independence Payment (PIP) ist eine Leistung für Personen im Alter von 16 Jahren und unter dem gesetzlichen Rentenalter, die aufgrund einer Langzeiterkrankung, Behinderung oder eines psychischen oder physischen Gesundheitszustands zusätzliche Hilfe bei alltäglichen Aufgaben oder bei der Mobilität benötigen.
Erfolgreiche PIP-Anträge werden derzeit mit 29,20 bis 187,45 Pfund pro Woche bewertet, was etwa 116,80 Pfund bzw. 749,80 Pfund über einen vierwöchigen Lohnzeitraum entspricht. Die Invaliditätsleistung soll die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die mit einer Behinderung, einer Langzeiterkrankung oder einer körperlichen oder geistigen Erkrankung verbunden sind.
Während viele Antragsteller die Liste der Änderungen ihrer Umstände kennen, die dem Department for Work and Pensions ( DWP ) gemeldet werden müssen, um eine gleichmäßige Auszahlung zu gewährleisten, gibt es mehrere Änderungen, die nicht angegeben werden müssen, berichtet der Daily Record .
Änderungen, die Sie dem DWP nicht melden müssenDa PIP keiner Bedürftigkeitsprüfung unterliegt und unabhängig davon gezahlt werden kann, ob der Antragsteller arbeitet oder nicht, müssen Sie das DWP nicht informieren, wenn Sie:
- Werden entlassen
- Einen Job verlassen
- Gehen Sie in den Ruhestand
- Ändern Sie die Rollen bei der Arbeit – es sei denn, der Umfang Ihrer benötigten Hilfe hat sich geändert
- Beenden Sie den Bezug anderer Leistungen
- Einen neuen Job beginnen
Gemäß den Hinweisen auf der Website GOV.UK müssen Sie sich jedoch an die PIP-Anfrage-Hotline wenden, wenn:
- Sie gehen ins Ausland (für mehr als vier Wochen)
- Die Hilfe, die Sie benötigen oder Ihr Zustand sich ändert
- Ihre persönlichen Daten ändern sich – zum Beispiel Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihr Arzt
- Ihr Zustand hat sich verschlechtert und Sie werden voraussichtlich nicht mehr als sechs Monate leben
- Sie gehen ins Krankenhaus oder in ein Pflegeheim
- Sie sind inhaftiert oder in Untersuchungshaft
Auf der Website GOV.UK heißt es: „Sie könnten vor Gericht gebracht werden oder eine Strafe zahlen müssen, wenn Sie falsche Angaben machen oder eine Änderung Ihrer Umstände nicht melden.“
Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Daten umgehend aktualisieren, wenn Sie kürzlich umgezogen sind oder Ihren Hausarzt gewechselt haben.
So benachrichtigen Sie das DWP über eine Änderung der Umstände bei der Beantragung von PIPBevor Sie Kontakt mit ihnen aufnehmen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre Bankkontodaten sowie den Namen und die Adresse Ihres Hausarztes zur Bestätigung Ihrer Identität bereit haben.
- Telefon: 0800 121 4433 (Option 5)
- Texttelefon: 0800 121 4493
- Relay UK (wenn Sie am Telefon nicht hören oder sprechen können): 18001, dann 0800 121 4433
- Video-Relay-Dienst für Benutzer der britischen Gebärdensprache (BSL) – prüfen Sie hier , ob Sie den Dienst nutzen können.
Daily Express