TC ANTALYA 24. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ

DOKUMENT NR.: 2024/740 ENTSCHEIDUNG NR.: 2025/515 ENTSCHEIDUNGSDATUM: 16.06.2025 BEKANNTMACHUNG Der Angeklagte Ercan Azrak wird aufgrund der Art und Weise der Begehung der Straftat gemäß Artikel 136/1 Satz 1 des türkischen Strafgesetzbuches wegen des Verbrechens der unerlaubten Verbreitung personenbezogener Daten über den Teilnehmer zu 2 Jahren Haft verurteilt. Unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen des Urteils auf die Zukunft des Angeklagten als Grund für eine Ermessensminderung wird seine Strafe gemäß Artikel 62/1 des türkischen Strafgesetzbuches um 1/6 reduziert und er wird zu 1 Jahr und 8 Monaten Haft verurteilt. Als Rechtsfolge der gegen den Angeklagten verhängten Freiheitsstrafe gelten der Aufhebungsbeschluss des Verfassungsgerichts vom 08.10.2015 und Artikel 10 des Gesetzes Nr. 7242, das im Amtsblatt vom 15.04.2020 unter der Nummer 13100 veröffentlicht wurde und am selben Tag in Kraft trat. Nach den Änderungen sind Artikel 53 Absätze 1 und 2 sowie Absatz 3 Satz 1 auf den Angeklagten anzuwenden. Da unser Gericht nicht zu dem Schluss gekommen ist, dass der Angeklagte angesichts seiner Vorstrafen keine erneute Straftat begehen wird, ist eine Anwendung von Artikel 231 CMK und Artikel 51 des türkischen Strafgesetzbuches nicht erforderlich.
Aufgrund der Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3360 TL, die am 12.12.2023 rechtskräftig wurde und beim 24. Strafgericht erster Instanz in Antalya unter den Aktenzeichen 2023/618 und 2023/702 einging, wird seine Strafe gemäß dem für Wiederholungstäter spezifischen Vollstreckungsregime gemäß Artikel 58 des türkischen Strafgesetzbuches vollstreckt und nach Vollstreckung seiner Strafe die Maßnahme der Aufsichtsfreiheit umgesetzt. Die Benachrichtigung an die vom Angeklagten ERCAN AZRAK (Sohn von Abdulkadir und Sultani, geboren am 28.11.1993 in SEYHAN) angegebene Adresse zur Zustellung der begründeten Entscheidung wurde zurückgeschickt, die Adresssuche war negativ und der Angeklagte teilte unserem Gericht seine neue Adresse nicht mit, weshalb die Adresse des Angeklagten nicht ermittelt werden konnte und die begründete Entscheidung daher nicht zugestellt werden konnte; Es wurde beschlossen, dass die Zustellung gemäß Artikel 28 ff. des Zustellungsgesetzes Nr. 7201 erfolgt. Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die Entscheidung 15 Tage nach Bekanntgabe als zugestellt gilt und innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Berufung beim Bezirksgericht Antalya eingelegt werden kann. Dies kann durch Einreichung eines Antrags an unser Gericht oder durch Abgabe einer Erklärung an die Geschäftsstelle zur Aufnahme ins Protokoll erfolgen. Wird innerhalb der Frist keine Berufung eingelegt, wird die Entscheidung rechtskräftig. 11.07.2025
ahaber