Steuer absetzen: Airpods, Aktentasche, Reinigung als Werbungskosten

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Steuer absetzen: Airpods, Aktentasche, Reinigung als Werbungskosten

Steuer absetzen: Airpods, Aktentasche, Reinigung als Werbungskosten

Das Wetter ist schön, die Sonne scheint, was gibt es da Besseres, als sich um seine Steuererklärung zu kümmern? Aber mal im Ernst, die Zeit drängt, bis zum 31. Juli muss die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2024 beim Finanzamt eingegangen sein, sonst drohen Mahnungen und Gebühren.

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Dabei können viele Steuerpflichtige mehr absetzen, als sie denken. Und es gibt auch Kurioses. Sechs Steuer-Tricks zum Sparen und Schmunzeln:

Wer Dienstkleidung selbst wäscht, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Pro Waschgang kann man Erfahrungswerte angeben, die WiSo-Steuersoftware berechnet zum Beispiel 76 Cent für ein Kilogramm Buntwäsche, 41 Cent für den Trockner und 7 Cent fürs Bügeln. Gibt man die Kleidung in die Reinigung, können die Kosten dafür ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden - als Werbungskosten in der Anlage N. Aber Achtung, Blazer, Hemd und Anzug fallen nicht in die Kategorie Dienstkleidung. Gemeint sind nur Kleidungsstücke, die ausschließlich bei der Arbeit getragen werden können, wie etwa Uniformen oder Schutzkleidung.

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Bluetooth-Kopfhörer wie die teure Apple-Version Airpods gehören seit der breiten Einführung von Videokonferenzen während der Corona-Pandemie zur Standard-Ausstattung vieler Büro-Angestellter. Werden die Knöpfe im Ohr zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt, können die gesamten Anschaffungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden – je nach Variante können das mehrere hundert Euro sein. Wer seine Airpods auch privat nutzt, kann üblicherweise 50 Prozent der Anschaffungskosten geltend machen.

Auch eine teure Luxus-Aktentasche kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie gilt, wie auch die Airpods, als sogenanntes Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), das mit Mehrwertsteuer nicht mehr als 952 Euro kosten darf. Außerdem muss ein GWG laut Einkommensteuergesetz beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sein. Das alles trifft auf eine Aktentasche zu. Kostet sie weniger als 952 Euro, können Steuerzahler den vollen Preis als Werbungskosten geltend machen. Ist sie teurer, muss sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

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In manchen Bundesländern ist eine Tierhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde Pflicht, Verbraucherschützer empfehlen sie aber allen Tierhaltern. Die Kosten dafür belaufen sich je nach Tarif auf 25 bis 100 Euro im Jahr – die als Sonderkosten von der Steuer abgesetzt werden können.

Wer seinen Hund von einem Gassi-Service ausführen lässt, kann diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Wichtig dabei ist nur, dass der Hund vom Haushalt des Halters abgeholt und dorthin wieder zurückgebracht wird. Auch die Kosten für Tiersitter können steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Service in den eigenen vier Wänden stattfindet. Zahlungen an Hundepensionen können dagegen nicht abgesetzt werden.

Das Besondere an der Steuerbegünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen ist, dass 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden - das geht bis maximal 4000 Euro im Jahr. Wer also 50 Euro für einen Gassi-Service bezahlt, bekommt mit der Steuererklärung 10 Euro pauschal davon wieder. Das gilt ebenso für haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Reinigungskraft.

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Wenn die Großeltern die Enkel betreuen, bekommen sie dafür üblicherweise kein Geld. Bei einem längeren Fahrtweg können ihnen aber durchaus Kosten entstehen. Werden diese von den Eltern erstattet, können sie als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Es gilt die Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Allerdings muss dafür ein Vertrag zwischen den Eltern und den Großeltern bestehen, der die Betreuung und die Erstattung der Fahrtkosten regelt. Außerdem müssen die Fahrtkosten an die Großeltern überwiesen werden, sodass sie dem Finanzamt im Zweifel als Kontoauszug vorgelegt werden können. Die Regelung gilt für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahren.

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