44-Jähriger durchquert bei Kajaktour Naturschutzgebiet und muss 280 Euro Strafe zahlen


Ein Wassersportler war mit seinem Kajak in der Kernzone des Schutzgebietes der Tiroler Ache unterwegs. Eine Gruppe Vogelbeobachter entdeckte die Schneise im Schilfgürtel und alarmierte die Wasserschutzpolizei.
Dieser Ausflug wurde für einen 44-jährigen Mann aus Mühldorf richtig teuer: Er paddelte mit seinem Kajak in die Kernzone des Schutzgebietes der Tiroler Ache. Genau vor dem Schild, das auf ein Betretungsverbot hinweist, sperrte er sein Kajak ab, wie das „Oberbayerische Volksblatt“ berichtet.
Pech für ihn, dass die Schneise, die er im Schilfgürtel hinterlassen hatte, von einer Gruppe entdeckt wurde, die zum Vogelbeobachtungsturm in der Hirschauer Bucht unterwegs war.
Die Gruppe alarmierte die Wasserschutzpolizei, die gegen den Betroffenen Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Naturschutzgesetz und die Bayerische Schifffahrtsverordnung erstattete. Nach Informationen des „OVB" muss der Wassersportler mit einem Bußgeld in Höhe von rund 280 Euro rechnen.
Die Tiroler Ache entspringt am Pass Thurn in fast 1.300 Metern Höhe an der Grenze zwischen Salzburg und Tirol und mündet nach mehr als 70 Flusskilometern in den Chiemsee.
Das unerlaubte Betreten eines Naturschutzgebiets in Deutschland kann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen, da Verstöße gegen Naturschutzbestimmungen sehr schwerwiegend sein können.
Die genaue Höhe der Strafe hängt von den spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes und der Schwere des Verstoßes ab, aber es ist wichtig zu wissen, dass solche Handlungen als Ordnungswidrigkeit gelten und mit empfindlichen Strafen geahndet werden können.
Konkrete Beispiele für Verstöße:
- Betreten verbotener Flächen: Dies kann bereits mit Bußgeldern ab 50 Euro geahndet werden, je nach Größe der Fläche und Bundesland.
- Baden in verbotenen Gewässern: Auch das ist verboten und kann mit Bußgeldern bis zu 2000 Euro geahndet werden.
- Lärmerzeugung: Geräusche, die den Tieren und der Natur schaden, können zu Bußgeldern führen.
- Feuer machen: Das Errichten eines Lagerfeuers ist unter strengen Strafen untersagt und kann mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
- Wildcampen: Das Übernachten in einem Naturschutzgebiet ist streng verboten und kann sehr teuer werden
FOCUS